Individuelle Maßnahmekombination „Chancen nutzen“ –

§ 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S. 1 Nrn. 1, 2, 3 und 5 SGB III

Chancen nutzen ist eine Kombination aus Elementen zur

Teilnehmer sind in der Regel erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Einkommen bis 450 € monatlich ausüben, und einen besonderen Unterstützungs- und Aktivierungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Integrationsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten haben.

Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt höchstens vier Monate.

Für die Teilnehmer besteht eine Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit) von mindestens zwei Tagen pro Woche. Termine zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber gelten als Präsenzzeiten. Für die in Vollzeit zugewiesenen Teilnehmer besteht eine Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit) für mindestens 25 Stunden in der Woche.

Die Präsenzzeiten sind mit der zeitlichen Lage des Nebenerwerbs zu koordinieren und vom Teilnehmer nachzuweisen.

Ziel der Maßnahme ist, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer auf einen Integrati­onserfolg hinzuwirken. Das Erreichen eines Integrationsfortschrittes steht im Fokus der Maßnahme.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes wirken wir auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrations­hemmnisse hin.

Inhalte der Maßnahme sind:

Die individuelle Teilnahmedauer endet jeweils mit:

Ferner kümmert sich die BQM um die Vermittlung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme bei der Aufnahme eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses von Teilnehmern.

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte beim                

Jobcenter Dithmarschen:

Rungholtstraße 1
25746 Heide
Tel.: 0481 – 98 – 980