Es handelt sich hierbei um eine Aktivierungs- und

berufliche Eingliederungsmaßnahme nach § 45 SGB III a.F. bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III a.F. (über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein/kurz AVGS), die zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dient.

Die Bildung und Qualifizierung Meldorf gGmbH (BQM) bietet eine individuelle 1-wöchige Kompetenzfeststellungsmaßnahme an, um in diesem Zeitraum festzustellen, welche beruflichen Kompetenzen bei dem Teilnehmenden (TN) grundsätzlich vorhanden sind und welche Qualifikation in einem angestrebten Berufsfeld erforderlich ist, um z. B. eine Ausbildung, Umschulung oder Arbeit aufnehmen zu können.

Mit jedem potenziellen Teilnehmenden (TN) werden im Vorfeld der Maßnahme Termine für Einzelgespräche vereinbart. Ziel dieser Gespräche ist einerseits zu erkennen, ob genügend Motivation für die Teilnahme an dem Angebot besteht und andererseits den TN über die Möglichkeiten, die die Maßnahme bietet, zu beraten. 

Dauer und Terminvereinbarung:

 Voraussetzungen:

 Finanzierung:

Abschluss:  Teilnahmebescheinigung